Seit Sommer 2019 arbeiten wir an unserem Forschungsprojekt über Otto Nagel unter dem Titel "Otto Nagel - sein Wirken in der ehemaligen DDR, seine Überwachung durch das MfS und der Umgang des Staatsapparates der ehemaligen DDR mit seinem Erbe nach seinem Tod im Jahr 1967" .
In Kooperation mit der "Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur" gelang es uns innerhalb von wenigen Monaten die relevanten Akten zu finden. über 2.500 Seiten aus Akten des Ost-Berliner Magistrats, Ministerium für Kultur der DDR und anderer Institutionen, aber auch aus den Akten zur Restitution des künstlerischen Nachlasses nach 1990 waren schließlich von uns auszuwerten.
Nun ein Jahr später steht für uns fest: Wir können eine Enteignung der Familie Schallenberg-Nagel von staatlicher Seite in 6 Schritten ab 1972 nachweisen. Involviert in den "Kunstraub": der Ost-Berliner Magistrat, Ministerium für Kultur der DDR und Berliner Museen. Weitere Akten sind in den kommenden Monaten zu recherchieren und auszuwerten.
Zwei wesentliche Ergebnisse stehen fest:
1. Einen Steuerbescheid, wie etwa bei den Sammlern in der DDR üblich, gab es nicht. Vermutlich handelt es sich hier um eine konstruierte Steuerschuld, um an den künstlerischen Nachlass zu kommen. 1992 hat meine Mutter Sibylle Schallenberg-Nagel die Rückgabe der staatlicherseits entzogenen Bilder inklusive des Wohnhauses von Walentina und Otto Nagel, dass durch staatlichen Druck verkauft wurde, beantragt. Das Restitutionsverfahren ist 1998 endgültig gescheitert. Die uns vorliegende Akte zeigt, dass das Verfahren sachliche Fehler hat, teilweise fehlen Beweisstücke.
2. Die Geschichte der sog. "Sammlung Franz Worms" aus der BRD, die 1970 Walentina Nagel für das Otto-Nagel-Haus käuflich erworben hat, lässt sich vermutlich bis in das Jahr 1966 zurückverfolgen. Die Bilder hat ein Berliner Museeum immer wieder für sich beansprucht, wie zahlreiche Dokumente belegen. Auch noch mit einer Klage gegen Sibylle Schallenberg-Nagel Anfang der 2000-er Jahre. Schließlich sind die Bilder der Familie 2005 vom OLG Brandenburg zugesprochen worden. In Internet findet sich das Urteil unter diesem Gesichtspunkt: "Urteil Bilder Otto Nagel BGB § 985 § 1006 Zum Volkseigentum an Kunstwerken in der ehemaligen DDR - Zur Widerlegung der Eigentumsvermutung gem. § 1006 BGB im Bezug auf Museumsinventar". Urteil Neuruppin 2003 und Urteil OLG Brandenburg 2005
Aber noch etwas ist wichtig. Ich konnte in dem letzten Jahr auch meine Großeltern Walentina und Otto Nagel für mich (wieder-)entdecken. Otto Nagel war in unserer Familie immer der Künstler, den wir mit Hochachtung begegneten. Nun kann ich endlich sagen: Otto Nagel, mein Großvater. Und meine Großmutter Walentina Nagel? In den Akten konnte ich viele ihrer Briefe finden. So ist sie mir noch näher als schon durch unsere gemeinsame Zeit in der Kindheit. Und meine Eltern? In den Akten fanden wir auch die Geschichte um das "Otto Nagel Haus". Jetzt weiß ich um das Engagement meiner Großmutter und meiner Eltern für den Erhalt des künstlerischen Nachlasses von Otto Nagel und dafür, dass die Öffentlichkeit sein Werk für sich entdecken kann.